Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsgegenstand

1.1 Fitness Solution verpflichtet sich, den Kunden im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.

1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Kunden persönlich in Anspruch genommen werden.

1.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.

Training

2.1 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten oder länger. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.

2.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Kunden abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Kunden abgestimmt.

2.3 Der Beginn des Trainings ist nur nach einem obligatorischen Gesundheits-Check-Up durch den Fitness Solution Personal Trainer möglich.

Sonstige Leistungen

3.1 Fitness Solution steht seinen Kunden außerhalb der Trainingseinheiten jederzeit im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung per Telefon, SMS und E-Mail zur Verfügung. Eine eingeschränkte Erreichbarkeit ist von Freitags 20.00h bis Montags 7.00h möglich.

Haftung

4.1 Fitness Solution schließt gegenüber dem Kunden jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.

4.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Kunden zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.

4.3 Fitness Solution haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Kunden mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.

4.4 Nimmt der Kunde die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Fitness Solution vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Fitness Solution übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Kunde von diesen erhalten hat.

4.5 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Fitness Solution um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Kunden zu genügen.

4.6 Der Kunde hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.

Zahlungsbedingungen

5.1 Für die vereinbarte Anzahl der Personal Training Einheiten wird eine Rechnung im Voraus gestellt, welche ohne Abzüge innerhalb der angegebenen Frist zu zahlen ist.

5.2 Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich 19% Umsatzsteuer. Fitness Solution behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Kunden umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.

Sonstige Kosten

6.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Kunden weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom Kunden zu tragen.

6.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Kunde in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.

6.3 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.

6.4 Kauft Fitness Solution im Auftrag des Kunden Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von Fitness Solution.

Verhinderung und Ausfall

7.1 Bei Verhinderung hat der Kunde schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.

7.2 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Kunden getroffen.

Ersatzansprüche

8.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage (unter 24h) durch Fitness Solution, wird die geplante Trainingseinheit nach Rücksprache mit dem Kunden zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt.

8.2 Die gebuchten Personal Training Einheiten müssen von dem Kunden abtrainiert werden. Eine finanzielle Rückerstattung ist nicht möglich. Nicht genutzte Einheiten der jeweiligen Pakete verfallen nach Ablauf folgender Fristen: 5 Einheiten innerhalb von 2 Monaten, 10 Einheiten innerhalb von 3 Monaten, 20 Einheiten innerhalb 6 Monaten, 40 Einheiten innerhalb von 12 Monaten. Die Frist beginnt mit dem ersten kostenpflichtigen Training. Sonderregelungen sind unter Absprache möglich und sind schriftlich festzuhalten.

Datenschutz

9.1 Die personenbezogen Daten des Kunden werden von Fitness Solution gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.

9.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

Geheimhaltung

10.1 Der Kunde verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Fitness Solution Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

10.2 Fitness Solution hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

Sonstige Vereinbarungen

11.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, SMS oder E-Mail.

11.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

12.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.